Kosten und Preise.
Wir erlauben uns, wie jeder Handwerker, für unsere Dienstleistung eine moderate Vergütung zu berechnen.
Die Vergütung setzt sich aus dem Aufwand in Arbeitstunden, sowie Neben- und Materialkosten zusammen.
Dazu kommen externe Kosten, die z.B. für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt anfallen. Diese liegen zur Zeit bei 52,60 Euro und sind gesondert und direkt an das Landratsamt zu bezahlen. Diese Genehmigung ist üblicherweise gültig bis zum Beginn der nächsten Schonzeit am 15.2. des jeweils folgenden Jahres.
Möchten Sie eine tierärztliche Untersuchung der gefangenen Tiere z.B. auf Infektionen oder Befall mit Parasiten beauftragen, so können wir Ihnen gerne den Kontakt zu einem qualifizierten Tierarzt oder zum Veterinärmedizinischen Landesamt in Stuttgart herstellen. Dafür anfallende Kosten werden separat und direkt vom Labor abgerechnet.
Besteht der Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit, wird diese Untersuchung automatisch von uns veranlasst und ist für den Auftraggeber kostenlos.
Typische Kosten für den Fang eines Waschbären ( beispielhaft, unverbindlich):
- Beantragung der Ausnahmegenehmigung, Administrationskostenpauschale
- Erstberatung und Aufstellen einer Falle vor Ort
- Versorgung eines gefangenen Wildtieres (Freilassen eines Fehlfangs - z.B. Katze)
- Kontrolle der Falle (1x pro Woche persönlich vor Ort durch den Jäger x Wochen Fangzeit )
- Abtransport, Kontrolle, Reinigung und Desinfektion der Falle
Kosten mindestens ca: 250.- Euro
zzgl. angefallene Fahrtkosten per km , je nach Entfernung ab Gingen xx.- Euro
jedes weitere gefangene Wildtier (oder Freilassen eines Fehlfangs) 65.- Euro
zzgl. Fahrtkosten per km , je nach Entfernung ab Gingen xx.- Euro
zzgl. besondere Materialaufwendungen z.B. Vergrämungsspray etc. nach besonderer Absprache und Vereinbarung.
Für Fahrkosten stellen wir 0,75 Euro /km in Rechnung, Abrechnung erfolgt ab Gingen zum Einsatzort - retour, Entfernungsfeststellung erfolgt per Google Maps.
Fremdkosten: Genehmigung Landratsamt ( Gültig bis 15.2.2024) 52,60 Euro
(Entfällt für Bürger aus Gemeinden in d enen wir als Stadtjäger von der Kommune eingesetzt sind)
Es ist also mit Kosten von 250 - 400 .- und mehr Euro zu rechnen, je nachdem, wie viele Vor-Ort Termine notwendig sind. Dies ist im Vorfeld nicht vorherzusagen. Der Auftrag kann vom Auftraggeber jederzeit beendet werden.
Wir versuchen selbstverständlich, durch die Auswahl spezieller Fallenköder den Fehlfang von Katzen oder anderen Tieren die nicht Zielart sind, zu vermeiden, es ist allerdings nicht immer zu vermeiden.
Für größere Projekte, Sonder- oder Dauerbejagungseinsätze erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Alle Arbeiten erfolgen auf Grundlage unseres Wildtiermanagementvertrages zum Wildtier-Monitoring (Feststellung und Beratung ohne Fang ) ODER des Wildtierfangs ( Bejagung mit Falle o.a. und Entnahme ) sowie eines individuellen Angebotes, das Sie von uns nach telefonischer Erstbesprechung erhalten.
Ein Einsatz zur Bejagung von Wildtieren die dem Jagdrecht unterliegen ist im befriedeten Bezirk grundsätzlich nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes möglich.
Mit der Einsetzung der Stadtjäger durch die Kommune entfällt die Notwendigkeit der Genehmigung im Einzelfall.
Wir weisen darauf hin, dass wir seit dem 1.7.23 nur noch Aufträge für Bürger aus Gemeinden ausführen, in denen wir als Stadtjäger eingesetzt sind.
Einsätze zur Tierrettung geschützter Tiere die dem Jagdrecht unterliegen oder im Rahmen des Tierschutzes (verletzte oder erkennbar kranke Tiere) im befriedeten Bezirk (Ortslage) übernehmen wir in der Regel ehrenamtlich und ohne Kosten für den Melder. Diese Angabe ist fallabhängig und unverbindlich.
Alle Angaben sind unverbindlich und können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Wir behalten uns vor, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(*1)
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